Autorenvertrag Stand 27.06.2008 V01 Zwischen der Diplomica Verlag GmbH, Hermannstal 119 k, 22119 Hamburg (im folgenden „Verlag“ genannt) und Name, Vorname: Geb.Dat.: Anschrift: E-Mail: Telefon tagsüber: (im folgenden „Autor“ genannt) § 1 Vertragsgegenstand 1.1 Der Autor verpflichtet sich, das bereits verfasste Werk (nachstehend: „Werk“ genannt) dem Verlag zur Veröffentlichung zu überlassen. Bei dem Werk handelt es sich um eine Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Magisterarbeit, Staatsexamensarbeit, Dissertation oder vergleichbare Hochschulstudie mit dem Titel (Arbeitstitel): Anzahl Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, etc.): Note: Art der Studie: O Bachelorarbeit O Masterarbeit O Diplomarbeit O Magisterarbeit O Staatsexamensarbeit O Studienarbeit O Habilitation O Sonstige: 1.2 Der endgültige Titel des Werkes wird vom Verlag in Abstimmung mit dem Autor sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Autors festgelegt, wobei dem Verlag im Falle von Meinungsverschiedenheiten das Recht zur letzten Entscheidung zusteht. § 2 Ablieferung Der Autor verpflichtet sich, dem Verlag das vollständige und vervielfältigungsfähige Manuskript (als Worddatei und PDF-Datei) auf CD, DVD, USB-Stick oder E-Mail-Dateianhang (an lektorat@diplomica.de) spätestens vier Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages abzuliefern. Der Autor behält eine Kopie des Werkmanuskripts bei sich. § 3 Rechtseinräumungen 3.1 Der Autor räumt dem Verlag für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte zur Verwertung des Werkes ein. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte sowie auf alle Ausgaben und Auflagen, insbesondere auf die folgenden Rechte: 3.1.1 das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks des Werkes (ganz oder teilweise), auch als Fortsetzungsabdruck in periodischen (z. B. Zeitungen, Zeitschriften, etc.) sowie in nichtperiodischen Druckwerken, in/auf werkbezogenen Werbe- und Pressemitteln sowie Sammlungen von Werken mehrerer Urheber; 3.1.2 das Recht der Übersetzung des Werkes in andere Sprachen und die Auswertung dieser Sprachfassung nach allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten sowie das Recht zur Bearbeitung oder zur sonstigen Umgestaltung des Werkes, einschließlich Blindenschrift; 3.1.3 das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in Hardcover-, Taschenbuch-, Volks-, Reprint-, Schul-, Buchgemeinschafts-, Reader's-Digest-, Weltbild-Reader-, Luxus-, Paperback-, Großdruck-, Mikrokopie-, Loseblatt- und sonstigen Buchausgaben sowie das Recht zur Aufnahme des Werkes oder von Teilen daraus in Sammlungen aller Art; 3.1.4 das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in Sonderausgaben, also in allen Buchformen für alle Auflagen und als besondere Ausgaben für das Sortiment und/oder Abnehmer außerhalb des Sortimentsbuchhandels (Nebenmärkte) etc.; 3.1.5 das Recht, das Werk zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen; 3.1.6 das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Ausgaben des Werkes oder Teilen davon, die unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien hergestellt werden, unabhängig von der technischen Ausstattung, und unter Einschluss sämtlicher digitalen oder interaktiven Systeme (z. B. CD-Rom, CD-I, E-Book und sonstige Formen des electronic publishing); 3.1.7 das Recht, das Werk ganz oder teilweise in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart, insbesondere im Rahmen sog. „on demand“-Dienste, zur Verfügung zu stellen, dass diese das Werk oder Teile davon auf jeweils individuellen Abruf (insbesondere Push- und Pull-Techniken) kurzfristig mittels eines Fernseh-, Computer-, Handy- und/oder sonstigen Gerätes unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS etc.) sowie unter Einschluss sämtlicher Protokolle (z. B. TCP/-IP, http, WAP, HTML, XML etc.) empfangen können. Eingeschlossen ist auch das Recht, im Rahmen der in diesem Vertrag erwähnten Nutzungsarten eine interaktive Nutzung des Werkes oder Teilen davon (gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Werken) durch den Nutzer zu ermöglichen; 3.1.8 das Recht zu sonstiger Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, ganz oder in Teilen, wie z. B. in Kalendern, insbesondere auch durch digitale, fotomechanische oder ähnliche Verfahren (z. B. (Digital-) Fotokopie); 3.1.9 das Recht zum Vortrag des Werkes, also das Werk in nicht bühnenmäßiger Form beliebig häufig vorzutragen, einschließlich des Rechts, den Vortrag auf beliebigen Bild-, Ton-, Bildton- sowie Datenträgern aufzuzeichnen und diese auf alle vertragsgegenständlichen Arten sowie im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen bzw. auszuwerten (z. B. als Hörbuch); 3.1.10 das Recht, das Werk in allen vertragsgegenständlichen körperlichen Nutzungsarten gewerblich oder nichtgewerblich auszuleihen und/oder zu vermieten; 3.1.11 das Recht, das Werk mit Hilfe von Rundfunk einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk und ähnlicher Übertragungstechniken, gleichgültig ob in digitalisierter oder analoger Form sowohl über öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich organisierte Sender, einschließlich Abonnentenfernsehen und -rundfunk, Videotext, on-demand-Dienste, near-on-demand-Dienste, Pay-TV und vergleichbaren Techniken und Verwertungsformen zu senden und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben, sowie die Sendungen auf sonstige vertragsgegenständliche Arten zu nutzen; 3.1.12 das Recht, das Werk auf Bild-, Bild-/Ton- oder sonstige Datenträger, gleich nach welcher Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnik zu vervielfältigen und diese über den Einzel-, Spezial-, Versandhandel, Home-Order-TV, Cluborganisationen oder sonstige Handelsformen zu verbreiten sowie gewerblich und nicht gewerblich zu verleihen und ferner die so hergestellten Datenträger durch öffentliche Wiedergabe wahrnehmbar zu machen und diese auf die sonstigen vertragsgegenständlichen Arten zu nutzen; 3.1.13 das Recht, das Werk im Umfang der eingeräumten Rechte, auch unentgeltlich, durch ganzen oder teilweisen Abdruck, Sendung oder sonstige Wiedergabe, auch im Internet, zur Werbung für den Verlag oder Dritte, einschließlich für dessen/deren Produkte, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen; 3.1.14 das Recht, das Werk alleine oder im Rahmen anderer Werke und Nutzungsformen in körperlicher oder unkörperlicher Form zu archivieren, in Sammlungen und/oder Datenbanken aufzunehmen und Dritten den Zugang zu dem Werk in welcher Form auch immer zu gestatten (z. B. Online-Dienste); 3.1.15 das Recht zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes im Rundfunk sowie als Hörbuch; 3.1.16 das Recht zur Vertonung des Werkes; 3.1.17 die an dem Werk oder seiner Bild-/Tonträgerfixierung oder durch Lautsprecherübertragung oder Sendung entstehenden Wiedergabe- oder Überspielungsrechte; 3.1.18 alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B.: VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist. Der Autor tritt dem Verlag ferner die gesetzlichen Vergütungsansprüche gem. §§ 44a ff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG). Der Verlag nimmt die Abtretungen an. 3.2 Ferner räumt der Autor dem Verlag auch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte für die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten ein. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte. 3.3 Der Verlag kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Autors bedarf. 3.4 Das Recht des Verlags zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung dieses Vertrags. Der Bestand bereits bestehender Lizenzverträge bleibt hiervon unberührt. 3.5 Übt der Verlag einzelne Rechte nicht aus, so ist der Autor berechtigt, auch einzelne Rechte nach den Regeln gemäß § 41 UrhG nach Ablauf von fünf Jahren zurückzurufen. § 4 Rechte und Pflichten des Verlags 4.1 Der Verlag ist zur Vervielfältigung und Verbreitung einer der in Ziffer 3.1.3 genannten Ausgaben, nicht aber zur Auswertung der sonstigen, mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte verpflichtet. Die Höhe der Auflage richtet sich nach der Nachfrage. Das Werk wird in der Regel auf Anfrage (print on demand) oder in Kleinauflagen produziert. Nachdrucke von Teilauflagen und Neuauflagen sind möglich. Hält der Verlag eine weitere Auflage oder Teilauflage nicht mehr für rentabel, behält der Verlag sich vor, die Veröffentlichungsrechte an den Autoren zurückfallen zu lassen. 4.2 Titel, Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt. Es besteht Einvernehmen, dass das Titelrecht dem Verlag zusteht. Das Recht des Verlags zur Bestimmung des Ladenpreises schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein. 4.3 Der Verlag trägt die Kosten der Veröffentlichung. Dies umfasst die optische Gestaltung des Buches, die Erstellung der Druckvorlage, die Vergabe einer ISBN, die Meldung im VLB, den Versandt der vorgeschriebenen Pflichtexemplare und bei Bedarf Marketingaktivitäten. Für den Autor entstehen keine Kosten. 4.4 Der Autor kann seinem Werk zu Werbezwecken ein Autorenprofil mit seinen persönlichen Daten beifügen. Das Autorenprofil ist dann Bestandteil des Werkes und in jedem verkauften Exemplar des Werkes enthalten. Auf die Daten des Autorenprofils werden auch Suchdienste im Rahmen der Vollindexierung zugreifen können. 4.5 Der Verlag versendet die Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und die Staatsbibliothek in Hamburg. § 5 Urheberrechte und andere Rechte Dritter 5.1 Der Autor hat geprüft, ob erstmals Unternehmensinterna, Interviews, Testergebnisse, Umfragen o.ä. in seinem Werk publiziert würden, die bisher noch nicht einschlägig publiziert wurden. Falls dies der Fall ist, wird der Autor hierzu die Genehmigungen einholen. Das gilt auch für alle ggf. verarbeiteten Interviews, die der Autor möglicherweise geführt hat. Genehmigungen per Email sind ausreichend (bitte an den Verlag weiterleiten). Der Autor überprüft, ob alle Aussagen, die der Autor über Organisationen und Firmen und/oder deren Produkte getroffen hat, belegbar sind. 5.2 Der Autor gewährleistet in seinem Werk die korrekte Zitation aller (auch verändert) aus anderen Werken wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textpassagen, Abbildungen, Tabellen etc. Dem Autor ist bekannt, dass grundsätzlich das Zitieren aus den Werken anderer nur dann erlaubt ist, wenn es das Werk erfordert, z. B. weil eine Aussage belegt werden soll. Längere Textpassagen, Abbildungen, Tabellen etc., die der Autor aus anderen Werken übernommenen hat, sind nur in wissenschaftlichen Werken zulässig und unter der Voraussetzung, dass der Autor sich mit den übernommenen Teilen tatsächlich im eigenen Text auseinandersetzt. Ausschließlich illustrierenden Zwecken dienende Übernahmen von Textpassagen, Abbildungen, Tabellen etc. aus anderen Werken sind urheberrechtlich nicht zulässig. Das gilt auch für alle Anlagen zum Text. Falls beim Autor Zweifel bestehen, wird dieser die entsprechenden Teile des Manuskriptes entfernen oder entsprechend inhaltlich einbinden. § 6 Gewährleistung und Haftung 6.1 Der Autor versichert, dass durch sein Werk die Rechte Dritter nicht verletzt werden, dass er allein berechtigt ist, über die vertragsgegenständlichen Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen, und dass er keine diesem Vertrag zuwider laufende Verfügung über die Rechte getroffen hat und treffen wird. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text- und Bildvorlagen. 6.2 Der Autor stellt insoweit den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung auch vorgerichtlich vollumfänglich frei. Dies gilt auch, soweit der Autor Mängel des Werkes zu vertreten hat. 6.3 Der Autor versichert zusätzlich, dass die Verwertungsrechte an der Arbeit bei ihm liegen und nicht auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen wurden. Die nicht ausschließliche Übertragung dieser Verwertungsrechte auf Volltextserver wissenschaftlicher Bibliotheken ist hiervon ausdrücklich ausgenommen. Der Autor versichert weiterhin, dass die Prüfungsordnung oder andere Bestimmungen einer Verlagspublikation seiner Arbeit nicht entgegenstehen. Falls seine Arbeit im Zusammenhang mit Organisationen (Unternehmen, Verbände, Institutionen o.ä.) steht, hat der Autor das Einverständnis für eine Publikation und eine kommerzielle Verwertung eingeholt. Für den Fall einer unerlaubten Publikation haftet der Autor allein. 6.4 Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten ist der Verlag auf die Angaben des Autors angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Publikation des Werkes Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, haftet der Autor hierfür allein. 6.5 Der Verlag ist nicht verantwortlich für die veröffentlichten Inhalte und haftet nicht für die Folgen, die aus einer Veröffentlichung von gesetzeswidrigen Inhalten entstehen können. § 7 Satz, Korrektur Die erste Korrektur der Druckvorlage des Werkes wird vom Verlag, von einer Setzerei oder der Druckerei vorgenommen. Der Verlag ist sodann verpflichtet, dem Autor die Druckvorlage als PDF-Datei als E-Mail-Dateianhang zu übersenden, die der Autor unverzüglich honorarfrei korrigiert und für den Druck freigibt (Freigabevermerk). Durch diesen Vermerk werden auch etwaige Abweichungen vom Manuskript genehmigt. Geht dem Verlag eine Erklärung des Autors nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Druckvorlage zu, gilt der Freigabevermerk des Autors als erteilt. § 8 Honorar und Abrechnung Als Vergütung für alle nach diesem Vertrag von dem Autor zu erbringenden Leistungen sowie zur Abgeltung aller gemäß Ziffer 3 dieses Vertrags eingeräumten Rechte erhält der Autor folgende Vergütung: 8.1 Durch die verlagseigene Verwertung des Werkes erzielten Erlöse, und zwar auf der Basis des Nettoverkaufspreises (= Ladenverkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer und Handelsrabatte wie dem Buchhändlerrabatt) für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar in Höhe von 12,5 %. Die Abrechnung des Honorars erfolgt jährlich jeweils zum 1. April eines jeden Jahres. 8.2 An Erlösen, die der Verlag aus der Lizenzvergabe von Nutzungsrechten an Dritte erzielt, abzüglich der Kosten, die dem Verlag für den Rechteverkauf entstanden sind, und die nicht von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, ist der Autor bei der Verwertung der Rechte in Höhe von 50 % beteiligt. 8.3 Verwertet der Verlag die in Ziff. 3.2 genannten Rechte (unbekannte Nutzungsarten) selbst oder durch Dritte (Lizenz), so erhält der Autor eine angemessene Vergütung, über die sich die Parteien bei beabsichtigter Nutzungsaufnahme durch den Verlag verständigen werden. Im Zweifelsfalle ist der Verlag berechtigt, nach billigem Ermessen die Vergütung zu bestimmen. Der Autor ist berechtigt, die zutreffende Ausübung des Ermessens (§§ 315 ff. BGB) binnen 12 Monaten ab der Leistungsbestimmung durch das zuständige Landgericht überprüfen zu lassen. 8.4 Pflicht-, Prüf-, Werbe- und Besprechungsexemplare sind honorarfrei. Soweit der Autor nachweist, dass er mehrwertsteuerpflichtig ist, zahlt der Verlag die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Honoraren. 8.5 Der Verlag ist auf Verlangen des Autors verpflichtet, einmal jährlich einem vom Autor beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen zur Überprüfung der Honorarabrechnungen Einsicht in die dafür notwendigen Bücher und Unterlagen zu gewähren. Hierdurch anfallende Kosten trägt der Verlag, wenn sich die Abrechnungen zu mehr als 5% zu Lasten des Autors als fehlerhaft erweisen. Ansonsten trägt der Autor die Kosten der Prüfung. 8.6 Mit der Zahlung des Honorars und der Beteiligung nach Ziffer 8.2 sind alle finanziellen Ansprüche des Autors aus diesem Vertragsverhältnis, auch aus Nebenrechtsverwertungen, gegenüber dem Verlag abgegolten. Dies gilt auch für den Ersatz von Aufwendungen, wie z. B. Reisespesen, es sei denn, dass darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 8.7 Die durch den Druck und den Versand der drei Pflichtexemplare und der Belegexemplare entstehenden Kosten werden dem Autor NICHT in Rechnung gestellt. Der Verlag verrechnet lediglich einen Anteil von EUR 50,00 an diesen Kosten mit dem anfallenden Honorar. Wird das Werk nicht verkauft und fallen keine Honorare für den Autor an, wird der Zuschuss von EUR 50,00 nicht verrechnet und entfällt ersatzlos. 8.8 Der Verlag garantiert ausdrücklich, dass dem Autor in Verbindung mit diesem Vertrag keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden, es sei denn der Autor möchte über die ihm zustehenden Freiexemplare hinaus weitere Exemplare seines Werkes beim Verlag käuflich erwerben. 8.9 Das Honorar wird ab einer Summe von EUR 25,00 ausgezahlt. Bis zu dieser Mindestsumme wird das Honorar kontinuierlich vorgetragen. 8.10 Unterhält der Autor eine Bankverbindung bei einem Kreditinstitut außerhalb Deutschlands, erhöht sich die Mindestsumme für die Auszahlung meines Honorars auf EUR 50,00. Das Honorar des Autors wird bis zum Erreichen der Mindestsumme vorgetragen. Die Kosten des Geldverkehrs bei Auslandskonten trägt der Autor. § 9 Belegexemplare 9.1 Der Autor erhält für seinen eigenen Bedarf von der ersten Auflage des Werkes drei Freiexemplare. Darüber hinaus kann der Autor weitere Exemplare des Werkes mit einem Rabatt von 40 % (vierzig Prozent) vom Ladenpreis für den persönlichen Gebrauch beziehen. 9.2 Sämtliche gemäß Ziffer 9.1 übernommenen Exemplare dürfen nicht entgeltlich weiterveräußert werden. Für alle vom Autor bezogenen Exemplare besteht kein Honoraranspruch. § 10 Verramschung und Makulierung 10.1 Der Verlag kann die verlagseigene(n) Ausgabe(n) verramschen und ausverkaufen, wenn der Absatz so gering geworden ist, dass sich eine weitere Verbreitung in der bisherigen Weise aus Sicht des Verlages nicht mehr lohnt. 10.2 Am Erlös aus der Verramschung verlagseigener Ausgaben ist der Autor in Höhe seines vereinbarten Beteiligungsprozentsatzes abzüglich der effektiven Herstellungskosten beteiligt, sofern der Erlös je Exemplar die entsprechenden Herstellkosten übersteigt. 10.3 Erweist sich auch ein Absatz zum Ramschpreis als nicht durchführbar, kann der Verlag die Restauflage makulieren. Zu einer Teilmakulierung ist er immer dann berechtigt, wenn die verbleibenden Bestände den Bedarf für längere Zeit decken können. § 11 Urheberbenennung, Copyright-Vermerk 11.1 Der Verlag ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes auszuweisen. 11.2 Der Verlag ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung des Werkes den Copyright-Vermerk im Sinne des Welturheberrechtsabkommens anzubringen. § 12 Weitere Vereinbarungen 12.1 Der Autor wird seine Erreichbarkeit gegenüber dem Verlag jederzeit sicherstellen. Er garantiert insbesondere, dass dem Verlag seine aktuelle Anschrift und Bankverbindung vorliegt. 12.2 Von der Pflicht zur Recherche der aktuell gültigen Adresse bei der VG Wort wird der Verlag durch den Autor ausdrücklich entbunden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Nachforschungen durchzuführen. 12.3 Die Honorarforderung erlischt nach erfolgloser Überweisung und einer Wartezeit von vier Wochen und kann dann an eine karitative Organisation gespendet werden. § 13 Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. 13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlichter Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. 13.3 Als Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Sitz des Verlags (z. Zt. Hamburg). 13.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erklärung (ggf. bitte ankreuzen): Ich berechne Mehrwertsteuer nach dem UstG. O Ich bin darüber informiert worden, dass ich meine Hononareinnahmen gegenüber dem Finanzamt angeben und versteuern muss. Meine vom Finanzamt erteilte Steuernummer (Einkommensteuernummer) lautet: ______________________________________________ Wichtiger Hinweis: Ohne Angabe Ihrer Steuernummer können keine Honorare an Sie ausgezahlt werden (gilt nur für bundesdeutsche Autoren). Falls Ihnen Ihre Steuernummer nicht vorliegt reichen Sie diese Bitte nach. ___________________________________ (Ort Datum) ___________________________________ (Unterschrift Autor)