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Textprobe:
Kapitel 2.1, Altenpflege im Wandel der Zeit:
Der erste dokumentierte Fall von Altenpflege, stammt aus dem Jahre 46.000 v. Chr.. In Kurdistan wurden Skelette aus dieser Zeit gefunden, die so massive Schäden aufwiesen, dass diese Person damals nur durch organisierte Hilfe der Gemeinschaft ein hohes Alter erreichen konnten. Man kann allerdings davon ausgehen, dass diese frühe Form der Altenpflege eher zu den Ausnahmen gehört hat. So zeigt Beauvoir (1977), dass es in der Regel bei Urvölkern (Indianerstämmen, Eskimos und ähnliche) durchaus üblich war die Alten zum Sterben wegzubringen. Sobald die Alten also zu einer Belastung für die Gemeinschaft wurden, war ihr Schicksal vorbestimmt.
In der Antike änderte sich die grundlegende Wertschätzung der Alten. Die mit dem Alter einhergehende Erfahrung und Weisheit steigerte ihr Ansehen. Sie fanden große Beachtung von allen Seiten des alltäglichen Lebens. Mitte des zweiten Jahrhunderts, wurde auch von Galen die Altenpflege (Geriokomie) zu einem eigenen Fachgebiet der Medizin erklärt und umrissen. Zu dieser Zeit lag die Fürsorgepflicht in fast allen Fällen bei der Familie, nur einige wenige Legionäre bekamen durch Landzuweisungen eine Art Altersvorsorge vom Staat.
Durch die Urbanisierung und Ablösung der Großfamilie als versorgende Institution der Alten änderten sich die Rahmenbedingungen im frühen Mittelalter. Ältere waren in den urbanen Gebieten oft aufgrund ihrer wirtschaftlichen und körperlichen Situation gezwungen ihren Lebensunterhalt durch betteln zu bestreiten. Dieser sozial schwachen Klientel gehörten vor allem Witwen und Waisen an. In dieser Zeit war die Kirche die einzige Institution, welche im direkten Umfeld von Kirchen und Klöstern Spitäler für die Bedürftigen einrichtete. Diese stellten einen Schlafplatz und eine gewisse Versorgung bereit. Jene kann man als Wurzeln der heutigen Alten- und Pflegeheime bezeichnen.
Borscheid legt nahe, dass die Pfründerverträge als eine zweite Wurzel der Alten- und Pflegeheime anzusehen sind. Diese ermöglichten einer gehobenen Klientel durch Zahlung eines gewissen Betrags den Einzug in ein Stift oder Domkapitel. Dort konnten sie, schon bevor sie arbeitsunfähig wurden, ein sorgenfreies Leben führen. Im Zuge der Reformation und dem Wandel einiger Grundwerte, galt diese Art der Lebensführung allerdings weitgehend als anrüchig und verlor an Bedeutung.
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts änderte sich wenig an der Art der Einrichtungen. Alte wurden mit Siechen und Armen zusammen unter einem Dach versorgt. Angeregt von dem Versorgungswesen des Militärs entstanden Ende des 18. Jahrhunderts private Einrichtungen. Diese erlaubten es der besser gestellten, wirtschaftlich unabhängigen Schicht, ähnlich den Pfründerverträgen, nach ihrer Berufstätigkeit ein angemessenes Leben zu führen.
Mit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden zusätzlich staatliche und kirchliche Heime, welche nur für alt und bedürftig. Durch die gestiegene Lebenserwartung und das Bevölkerungswachstum in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Alter für die damaligen Verhältnisse zu einem Massenphänomen. Die Antwort des Reichstages war 1889 das Gesetz zur Einführung einer Invaliditäts- und Altersversicherung. Durch dieses, wenn auch sehr bescheidene, Einkommen alter Menschen traten, durch den finanziellen Anreiz, neben den Kirchen und dem Staat, verstärkt private Träger auf, welche Altenheime errichteten. Durch dieses Gesetz wurde die erste kalendarische Altersgrenze eingeführt. Noch im Mittelalter war es üblich das Alter an den individuellen Erscheinungsbildern fest zu machen, was eine Spanne von 30-75 Jahren zur Folge hatte. Durch das Gesetz wurde die Altersgrenze auf 70 Jahre gelegt. Somit galt man, unabhängig von der körperlichen Verfassung, erst als alt, wenn man diese Grenze überschritten hatte.
Somit sind die Wurzeln der Alten- und Pflegeheime zwar im frühen Mittelalter zu sehen. Die Dreiteilung der Trägerschaft, wie wir sie heute vorfinden, ist allerdings ein relativ junges Gebilde welches Ende des 19. Jahrhunderts entstand. Auch ist der Ursprung der Ambulanten Versorgung Älterer erst um 1850 zu finden.
Durch den ersten Weltkrieg und die folgende Inflation kam es zu einer Notsituation vieler älterer Menschen in der Weimarer Republik. Die Familien waren zerrissen und die Ersparnisse verloren ihren Wert. Dies führte dazu, dass die Alten nicht mehr in den Familien versorgt werden konnten. Aufgrund dessen kam es zu einem massiven Ausbau der Institution Altenheim.
1920 wurden erstmals von kirchlichen und staatlichen Trägern so genannte Musteranlagen erbaut, welche für ärmere und ältere Menschen gedacht waren. Der Standard dieser Einrichtungen orientierte sich an den gehobenen Einrichtungen der Privaten Träger. Dies ermöglichte erstmals für schlechter gestellte Schichten einen vergleichsweise hohen Lebensstandard im Alter.
Für die Struktur der Altenheime an sich war die Zeit des dritten Reichs kein eigentlicher Bruch. Ihnen wurde weniger Aufmerksamkeit zuteil, sodass sie sich nur in geringem Maße weiterentwickelten.
Ab den 50er und 60er Jahren erfolge ein regelrechter Bauboom im Bereich der Altenheime. Laut Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) lassen sich diese Bauten in drei Generationen unterscheiden:
1. Generation (bis zu Beginn der 60er Jahre) – Diese Heime waren von einfachster sanitärer Ausstattung und dienten vor allem der Versorgung alter Menschen. Ein ausgeprägtes Merkmal dieser Generation waren die Mehrbettzimmer.
2. Generation (60er und 70er Jahre) – Diese Heime waren stark an Krankenhäusern orientiert, was eine hohe Gewichtung der Technik und Hygiene zur folge hatte.
3. Generation (ab den 80er Jahren) – Diese Heime waren die ersten welche die aus Sicht der Pflege erforderlichen, mit den realen Bedürfnissen der Bewohner versuchten zu verbinden. Dies ging mit der Schaffung für Individualität und Privatsphäre einher.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 änderten sich die Bedingungen für die Alten- und Pflegeheime. Durch die Einteilung der Pflegestufen entstand ein verstärkter Wettbewerb der verschiedenen Einrichtungen und Dienste. Seit der Einführung der Pflegeversicherung ist auch die Zahl der privaten ambulanten Dienste erheblich gestiegen. Durch die Expansion der ambulanten Dienste sowie die Etablierung neuer Wohnformen wie z.B. betreutes Wohnen oder die sog. Senioren-WGs, ist bei den meisten Altenheimen ein Trend hin zu reinen Pflegeeinrichtungen zu erkennen. Da sich nun die Möglichkeit bietet länger in der vertrauten Wohnung zu bleiben kann das Leben selbst im hohen Alter größtenteils in Eigenregie geführt werden. Erst im Fall der Pflegebedürftigkeit ziehen die Menschen dann in ein Heim. Somit steigt das Durchschnittsalter und die Pflegebedürftigkeit der Heimbewohner.
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