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Textprobe:
Kapitel 3, Vorstellung der Maßnahmen:
Es gibt in der Literatur verschiedene Ansätze familienfreundliche Maßnahmen zu systematisieren. Die Beruf & Familie gGmbH gliedert in acht Handlungsfelder. Diese sind Arbeitzeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskompetenz, Personalentwicklung, Entgeltbestandteile / geldwerte Leistungen und Service für Familien. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln unterscheidet in seinem Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit dagegen nur vier Kategorien. Das sind Arbeitszeitflexibilisierung / Telearbeit, Kinder- und Angehörigenbetreuung, Familienservice / Informations- und Beratungsangebote und Förderung von Eltern bzw. Frauen. Ich möchte mich bei der Einteilung der familienfreundlichen Maßnahmen allerdings eher an der vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP) der Universität Münster veröffentlichte Studie über betriebswirtschaftliche Effekte familienbewusster Personalpolitik orientieren. Hier werden die verschiedenen Maßnahmen nicht nur inhaltlich geordnet, sondern die zentralen Ansatzpunkte für familienbewusste Personalpolitik in den Vordergrund gerückt. Es wird folgende Kategorisierung vorgeschlagen.
Die zentrale Kategorie stellt hier arbeitzeitrelevante Maßnahmen dar, die auf die Lösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Arbeitszeit und Freizeit des Arbeitnehmers um den Faktor Zeit abzielen. Das sind auch diejenigen Maßnahmen, die von den Arbeitnehmern als wichtigstes Handlungsfeld angegeben werden und daher von den Arbeitgebern auch am häufigsten angeboten. Eine Ebene unterhalb der zeitmanagementrelevanten Maßnahmen sind die unterstützenden Maßnahmen aufgeführt, die lediglich einen indirekten Bezug zu dem Zeitkonflikt haben. Über der Zentralebene "Arbeitszeitrelevante Maßnahmen" befindet sich die Kategorie "Unternehmensphilosophie", die zwar nicht sehr greifbar, aber dafür sehr wesentlich für die Familienfreundlichkeit des gesamten Unternehmens ist.
Es existiert eine Vielzahl an familienfreundlichen Maßnahmen. Für jedes Unternehmen jeder Branche und Größe gibt es passende Lösungen. Da zur Beschreibung der einzelnen Maßnahmen in der Literatur bereits zahlreiche Ausführungen vorhanden sind, werden im Folgenden lediglich die wesentlichen Maßnahmen den verschiedenen Kategorien zugeordnet und diese näher erläutert sowie auf deren betriebswirtschaftliche Effekte näher eingegangen.
Unternehmensphilosophie:
Hauptsächlich sind dieser Kategorie familienbewusste Unternehmensleitsätze und eine Personalführung, die auf Mitarbeiter mit Familienpflichten Rücksicht nimmt zuzuordnen. Die Unternehmen können zwar Leitsätze formulieren, aber eine familienfreundliche Unternehmensphilosophie hängt von weiteren Faktoren ab. Sie muss von jeder Führungskraft verinnerlicht werden. Nur so können die zahlreichen Maßnahmen auch wirklich sinnvoll umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass nicht eine hohe Anzahl von Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit eines Unternehmens beiträgt, sondern die damit verbunden Wirkungen.
Zur Veranschaulichung dient ein Blick in die Praxis, den die Frauen Botsch, Lindecke und Wagner in ihrem Beitrag "Familienfreundlicher Betrieb" gewagt haben. Hier werden auf der Grundlage von Fallstudien drei unterschiedliche Handlungsmuster unterschieden, an denen das Leitbild des jeweiligen Unternehmens deutlich wird.
Beim ersten Idealtyp wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Privatsache der Arbeitnehmer bewertet und Familienfreundlichkeit im Unternehmen wird als Bonus angesehen. In Betrieben dieses Typs wird das Normalarbeitsverhältnis als Orientierung für alle Beschäftigten herangezogen. Gibt es eine familienfreundliche Unterstützung, dann ist das grundsätzlich eine Einzelfalllösung und wird entweder geduldet, wenn es betriebswirtschaftlich vertretbar ist oder gar als Bonus für ausgewählte Mitarbeiter gewährt, der dann allerdings nicht eingefordert werden kann. Familienfreundlichkeit ist kein Thema der Betriebspolitik und wird im Wesentlichen nur zur Imagepflege aufgegriffen. Werden Maßnahmen umgesetzt, dann sind es vorwiegend punktuelle Angebote wie Familienfeiern, Betriebsausflüge oder Beratungsangebote, die den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht sonderlich erleichtern. Die Motivation der Betriebe dieses Typs ist die Instrumentalisierung für unternehmerische Zwecke.
Betriebe des zweiten Idealtyps ermöglichen Familienfreundlichkeit durch kompensatorische Maßnahmen. Wie auch beim ersten Typus wird hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als individuelles Problem von Frauen wahrgenommen. Allerdings wird hier der Zeitkonflikt zwischen Arbeitszeit und Familienzeit erkannt und daher einzelfallbezogene entlastende Lösungen und Maßnahmen angeboten. Wie auch beim ersten Typ wird dieses Entgegenkommen als Abweichung von der Norm gewertet und dadurch entstehende Benachteiligungen vor allem im Bezug auf die Karrierechancen der betroffenen Mitarbeiter nicht wahrgenommen. Als vollwertige und engagierte Beschäftigte werden diejenigen angesehen, die sich ohne ablenkende Familienaufgaben dem Unternehmen widmen. Neben der Fürsorge für die Beschäftigten spielt die Imagepflege für diese Betriebe eine besonders wichtige Rolle bei der Einführung von familienfreundlichen Maßnahmen. Bei diesem Typus besteht auch die Gefahr, dass bereits existierende Maßnahmen wie z. B. Teilzeitangebote als familienfreundlich deklariert werden, um beispielsweise ein Audit zu bekommen und damit seine Außenwirkung positiv zu beeinflussen. Die Auditierung muss daher ein kontinuierlicher Prozess sein, der keine Momentaufnahme darstellt.
Der dritte Idealtyp stellt die wünschenswerte Aufnahme des Themas Familienfreundlichkeit in die Unternehmensphilosophie dar. Die Motivation der entsprechenden Betriebe ist die Lösung eines gesellschaftlichen Problems. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in diesen Unternehmen auch ein Problem der Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Familienfreundliche Maßnahmen sind daher eng an Frauenförderungsmaßnahmen gebunden, um der strukturellen und durch die traditionelle Rollenverteilung verursachten Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Es werden nicht nur kommunizierte Bedarfe gedeckt, sondern die bisherigen Praktiken hinterfragt und neue Organisationsmodelle entwickelt. Das Potential von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben wird aufgegriffen und mit hohem Nutzen in die betrieblichen Abläufe integriert. Der Imagegewinn wird für diese Unternehmen eher als störend, weil vom eigentlichen Ziel ablenkend empfunden.
An diesen drei Idealtypen kann man deutlich die Wichtigkeit der Verinnerlichung von Familienfreundlichkeit in den Köpfen der Führungsriege erkennen. Nicht nur die bloße Existenz von familienfreundlichen Leitlinien in eine Unternehmensphilosophie ist entscheidend, sondern die Erkenntnis, dass das Unternehmen einen Nutzen davon hat.
Arbeitszeitrelevante Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sollen vor allen Dingen das Hauptproblem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf lösen - das Konkurrenzverhältnis um die Ressource Zeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber möchten nämlich über diese Zeit gemäß ihren eigenen Präferenzen verfügen. So muss eine familienbewusste Personalpolitik alle freiwilligen Regelungen im Unternehmen umfassen, die getroffen werden, "um die Kombination der Lebensbereiche Beruf und Familie zu ermöglichen oder zu fördern".
Die zeitmanagementrelevanten Maßnahmen sind daher wie bereits weiter oben erwähnt die am häufigsten nachgefragten bzw. angebotenen. Solche Maßnahmen können z. B. alle Formen von flexiblen Arbeitszeiten sein.
Gleitende Arbeitszeit:
Unter dem Stichwort flexible Arbeitszeiten fallen beispielsweise verschiedene Gleitzeit- und Vertrauensarbeitzeitmodelle. Eine gleitende Arbeitszeit bedeutet eine eigenständige Bestimmung des Beginns und dem Ende der täglichen Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Kernarbeitszeiten, die die Unternehmensleitung festlegt. Diese Form der Arbeitszeitgestaltung bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre privaten Termine besser in den Tagesablauf zu integrieren. Dies ist eine sehr einfache, schnell umzusetzende und wenn ohne Zeiterfassungssystem kontrolliert, dann auch kostengünstige, aber vor allem wirkungsvolle Maßnahme.
Teilzeitarbeit:
Als weitere wichtige Maßnahmen in dieser Kategorie ist die Teilzeitarbeit zu nennen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung, die die Unternehmen bereits auf freiwilliger Basis vereinbart haben. Am 1. Januar 2001 trat das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft und löste das bisherige Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) ab. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, eine Balance zwischen dem gestiegenen Flexibilitätsinteresse der Mitarbeiter und dem Unternehmen zu schaffen. Es regelt die Gestaltungsmöglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung und legt dabei allgemeinverbindliche Mindeststandards fest. Außerdem wird mit dem TzBfG der Aufgabenkatalog von Betriebs- und Personalräten um die Förderung von Teilzeitarbeit und Vereinbarkeit erweitert. Für die Unternehmen gibt es zahlreiche Vorteile, Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Darunter fällt z.B. die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs nach der Geburt eines Kindes, denn dadurch werden Abwesenheitszeiten verkürzt und Rekrutierungs- und Qualifizierungskosten gesenkt. Die wesentlichen Vorteile der Teilzeitbeschäftigung sind beispielsweise in der freiwilligen Betriebsvereinbarung über Teilzeit der Daimler AG aufgezählt:
-Steigerung der Mitarbeitermotivation.
-Steigerung der Flexibilität der Beschäftigten und des Unternehmens.
-Erhalt von Know-how für Beschäftigte und Unternehmen.
-Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber nach innen und außen.
-Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Auch diese Maßnahme ist kostengünstig und leicht umsetzbar, da nur wenig Personalaufwand für die Beratung und Vereinbarung anfällt. Es können durch eine höhere Mitarbeiteranzahl zwar Mehrkosten entstehen, diesen stehen jedoch oben genannte Vorteile gegenüber. Auf die genauen Kostenersparnisse werde ich später zurückkommen. Teilzeit ist eine weit verbreitete familienfreundliche Maßnahme. Handlungsbedarf besteht allerdings noch bei der Gleichberechtigung von Teilzeit- und Vollzeitkräften, vor allem bei Weiterbildung und Karrierechancen von Teilzeitbeschäftigten. Obwohl dies ebenfalls im TzBfG und verschiedenen Betriebsvereinbarungen geregelt ist, sieht das Bild in der Praxis etwas anders aus.
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