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Textprobe:
Kapitel 2.3, Kooperation zwischen Gesundheits- und Sozialsystem:
Der „Leitfaden ,Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit’“, herausgegeben von der Bundesärztekammer, bietet eine gute Anleitung für den Umgang des Arztes mit der Problematik, denn nicht alle Hausärzte sind Spezialisten im Bereich der Suchtmedizin. Auch Sozialpädagogen finden hier Hinweise zum Umgang mit der Situation. Eine Vernetzung vor Ort und eine gute Hilfestruktur bilden einen guten Ausgangspunkt für konkrete Hilfestellungen im gesundheitlichen und sozialen Bereich der Klienten.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) initiiert eine jährliche Kooperationstagung mit Partnern aus dem Gesundheits- und Sozialsystem.
„Ziel der Kooperationstagung 2006 war es deshalb, die Koordination der Hilfen für Suchtkranke an den Schnittstellen zwischen Suchthilfe und Medizin zu diskutieren und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Die Entwicklung effektiver Kurzinterventionen bei Risikokonsumenten in der ambulanten und stationären Versorgung mit Unterstützung externer Expertensysteme ist eine Möglichkeit der Optimierung. Zudem könnten Beratungsstellen Konsiliardienste in Krankenhäusern durchführen. Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg der Kooperationen sind verbindliche Vertragsstrukturen, eine
Kurze Chronologie des nicht bestimmungsgemässen Gebrauchs:
Bereits in den 70er Jahren wurde Tilidin, Wirkstoff im Valoron, damals noch ohne den Wirkstoff Naloxon, bei Heroinabhängigen als Ersatzmittel i.V. konsumiert. „Dieses (Tilidin, Anm. d. Verf.) zählt zwar seiner chemischen Struktur nach nicht zu den Verwandten des Morphin, kommt aber in seiner Wirkung [...] einem synthetischen Opiat gleich“.
„Der Hamburger Drogentherapeut Hans-Wilhelm Beil allein konnte bereits Mitte 1976 auf 600 ihm bekannte Fälle von Valoron-Mißbrauch verweisen“. Die Herstellerfirma Goedecke versuchte vergeblich, eine Publikation von Beils Erkenntnissen in der Münchner Medizinischen Wochenschrift zu stoppen, um finanzielle Einbußen zu verhindern.
„Dann konnte der Münchner Toxikologe Max Daunderer bei 21 jugendlichen Fixern eindeutig nachweisen, daß Valoron-Entzug‚ ‚rein klinisch mit dem Heroin-Entzug identisch ist’“.
Seit den 80er Jahren ist jedoch Naloxon in der Mischung enthalten, um den i.V. Konsum zu stoppen. „Einer Meldung des drogen report zufolge soll Valoron allerdings durch Beimischung einer weiteren Substanz (Naloxon, daher die neue Bezeichnung Valoron-N) für die Fixer ‚offenbar völlig unbrauchbar geworden sein‘ (zit. n. Südd. Zeitung vom 24.4.1980)“. In Berliner Drogenberatungsstellen hielt sich deshalb, nach Aussagen der Streetworker in Neukölln, die Meinung, Tilidin mache nicht abhängig, da ja der Wirkstoff Naloxon enthalten sei.
Dr. B. Rießelmann, ist aus den 90er Jahren die sogenannte „Naloxonschleuder“ bekannt. Dazu wurden Geräte mit einer gewissen Zentrifugalkraft genutzt, um das Naloxon vom Tilidin zu trennen. Die Intention der Trennung fester von flüssigen Bestandteilen gelang nur in Ansätzen, sorgte jedoch auch für eine verminderte Wirkung des Tilidins, wie ein nachgestellter Versuch ergab. In den 90er Jahren soll es auch an Berliner Schulen ein Belohnungssystem unter den Schülern gegeben haben. Hier wurden angeblich Hausaufgaben gegen Valoron-Tabletten getauscht.
Der Missbrauch von Tilidin ist zwar zunehmend, aber die Situation sollte keineswegs dramatisiert werden. Von einem weit verbreiteten Phänomen unter jungen Menschen kann man nach Aussagen der Streetworker nicht sprechen. In einigen Regionen in Berlin und Brandenburg nimmt der Missbrauch allerdings zu.
In einigen Jugendgruppen ist Tilidin momentan besonders beliebt, weil es schmerzunempfindlich macht. Tilidin wird aus diesem Grund auch gern vor körperlichen Auseinandersetzungen genommen. In der Folge kommt es oft zu Delikten besonderer Rohheit, Gewalt, Selbstüberschätzung bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Form von untereinander ausgetragen Autorennen.
Diese Angabe wird durch den Interviewbeitrag gestützt:
„Ich weiss, das macht schmerzunempfindlich. Da kannsu draufhauen und jemand schlägt dir die Hand ab und du merkst nix!“ (Interview 2).
Wer betreibt einen schädlichen Gebrauch?
Dr. B. Rießelmann hält den Missbrauch von Tilidin für ein regionales Berliner Phänomen. In seiner Tätigkeit als Gutachter bei Gericht wurde er bei Delikten von Gewalt, Rohheit und Prügeleien unter dem Einfluss von Tilidin hinzugezogen, um die Wirkung des Medikamentes auf die Psyche zu beurteilen. In den ihm bekannten Fällen geht es meistens um Jugendliche nicht-deutscher Herkunft aus Berlin. In Fällen von Rezeptfälschungen seien jedoch auch deutsche Jugendliche auffällig geworden.
Im Zeitraum 01.10. – 31.12.2005 initiierten die Straßensozialarbeiter von Gangway e.V. in Kooperation mit der Jugendförderung Neukölln eine Fragebogenaktion unter Jugendlichen in Neukölln, um einen Überblick über die Verbreitung des Konsums zu bekommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass 56% der 63 Befragten bereits von Tilidin gehört und 33% der Befragten jemanden kennen, der Tilidin konsumiert. Weiterhin stellte sich heraus, dass 26% der Befragten schon einmal Tilidin angeboten wurde. Dies geschah hauptsächlich durch Freunde (35%), auf der Straße (31%), in der Schule (8%) oder an anderen Orten (26%). Dagegen kannten nur 23 % der Befragten einen Infoflyer über Tilidin. 84% der Befragten halten Tilidin für eine Droge. In Neukölln seien ca. 180 Fälle aktenkundig (z.B. über die JGH). Weiterhin stellten die Straßensozialarbeiter fest, dass viele der Konsumenten sich in sozial intakten Strukturen wie Familie, Freundeskreis etc. befinden. Allerdings sei der Anteil an Delinquenz unter Tilidin-Usern signifikant hoch. Innerhalb der konsumierenden Cliquen gäbe es eine Tendenz zu devianten Wertemustern (vgl. Schaffranek, 2005).
Rezeptfälschungen: Die Apothekerkammer Berlin warnt in einem Rundschreiben im Januar 2006 vor gefälschten Tilidin-Verordnungen. „Um den dadurch sowohl für die Apotheken als auch für die Krankenkassen entstandenen Schaden zu reduzieren, wird gebeten, Tilidin-Verordnungen auf [...] Auffälligkeiten zu prüfen“.
„Generell sollte seitens der Apotheke eine Rückfrage beim Arzt erfolgen, wenn der Versicherte bzw. der Überbringer des Rezeptes in der Apotheke nicht bekannt ist. Teilweise wird eine solche Rückfrage allerdings nicht möglich sein, da der Arzt, der im Stempel angegeben ist, nicht existiert“.
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